Arbeiten im Ausland und Krankenversicherung gehören immer zusammen, wenn du länger als nur für einen Urlaub unterwegs bist. Wer einen Job, ein Auslandspraktikum, Work and Travel oder Au Pair plant, muss vorab klären, welche Krankenversicherung wann greift und ob eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nötig ist.
Arbeiten im Ausland und Krankenversicherung verstehen
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) ist die zentrale Institution, die in Deutschland Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten koordiniert und Merkblätter für Arbeiten im Ausland bereitstellt. Die DVKA ist beim GKV-Spitzenverband angesiedelt und arbeitet eng mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Das Bundesministerium für Gesundheit steuert den gesetzlichen Rahmen für die Krankenversicherung in Deutschland.
Arbeiten im Ausland heißt nicht immer dasselbe. Man unterscheidet grob drei Situationen. Erstens die Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber. Zweitens eine reguläre Beschäftigung im Ausland mit lokalem Arbeitsvertrag. Drittens typische Gap-Year-Programmen wie Work and Travel, Auslandspraktikum oder Au Pair, bei denen du oft flexibel jobbst und deine Krankenversicherung im Ausland individuell geregelt werden muss.
Eine Entsendung bedeutet vereinfacht: Du hast einen deutschen Arbeitgeber. Du bleibst bei diesem Arbeitgeber angestellt. Du arbeitest vorübergehend im Ausland. Nach der Rückkehr läuft dein Job in Deutschland weiter. Nach Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 bleiben bei Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen EU-/EWR-Staat oder die Schweiz für eine voraussichtliche Dauer von höchstens 24 Monaten weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaats anwendbar. Die DVKA konkretisiert, dass vorher mindestens einen Monat deutsches Recht gegolten haben muss. Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt in einer Broschüre, dass die Entsendefrist nach Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 höchstens 24 Monate beträgt, solange das deutsche Arbeitsverhältnis fortbesteht. Ergänzend dazu nennt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in einem Merkblatt ebenfalls eine Entsendedauer von 24 Monaten und verweist auf die EG-Verordnung Nr. 883/2004.
Bei einer regulären Beschäftigung im Ausland schließt du einen neuen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber im Zielland. Du zahlst dort Sozialversicherungsbeiträge. Du bist in der Regel im System des Gastlandes krankenversichert. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung endet meist, sobald du nicht mehr in Deutschland pflicht- oder freiwillig versichert bist.
Laut auslandspraktikum.de ist die klare Unterscheidung zwischen Entsendung und regulärer Auslandstätigkeit die Grundlage für jede seriöse Planung der Krankenversicherung. Für Gap-Year-Programme ist die Lage gemischter. Beim klassischen Work and Travel reist du mit einem Working-Holiday-Visum und wechselst Jobs. Beim Auslandspraktikum arbeitest du meist für einen festen Zeitraum in einem Unternehmen oder einer Organisation. Als Au Pair wohnst du in einer Gastfamilie und kümmerst dich um Kinder und Haushalt.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Sozialversicherungssystem mit Beitragspflicht und gesetzlich festgelegtem Leistungskatalog. Die Beiträge richten sich vor allem nach deinem Einkommen. Die private Krankenversicherung (PKV) basiert auf individuellen Verträgen. Die Beiträge hängen von Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab. Viele junge Leute sind vor dem Auslandsstart in der GKV, zum Beispiel als Studierende, Azubis oder Angestellte.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wird von allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ausgegeben und ist in der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gültig. Die EHIC ist auf der Rückseite deiner normalen Krankenkassenkarte aufgedruckt. Sie dient als Nachweis, dass du in Deutschland gesetzlich versichert bist und erleichtert dir die medizinische Versorgung beim Arbeiten im Ausland innerhalb Europas.
Wer ein Auslandspraktikum macht, erlebt oft zum ersten Mal, wie wichtig eine funktionierende Krankenversicherung im Alltag ist. Du willst wissen, wie du das konkret für deinen Plan sortierst. Einen Überblick zu Visa, Jobsuche und Vorbereitung findest du in unserem Guide Arbeiten im Ausland planen.
Stand 2025 gilt: Viele Regelungen ändern sich nur langsam, aber einzelne Details wie Formulare, Fristen oder Beitragssätze werden regelmäßig angepasst. Prüfe daher immer die aktuellen Infos deiner Kasse und offizieller Stellen wie DVKA, Bundesministerium für Gesundheit oder Deutsche Rentenversicherung, bevor du deine Krankenversicherung im Ausland final festlegst.
Welche Krankenversicherung beim Arbeiten im Ausland passt
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist ein offizieller Nachweis deiner gesetzlichen Krankenversicherung und sichert dir in allen EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Zugang zur medizinisch notwendigen Behandlung. Die EHIC nutzt du direkt bei öffentlichen Ärzten oder Krankenhäusern im Gastland. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland veröffentlicht auf ihrer Website Merkblätter zu Arbeiten im Ausland, die die Rolle der EHIC und weiterer Nachweise erklären.
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) ist in Deutschland die zentrale Ansprechpartnerin für Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten. Die DVKA erklärt, wann deutsches Sozialversicherungsrecht trotz Job im Ausland weitergilt und wann das Recht des Gastlands greift. Die Deutsche Rentenversicherung informiert ergänzend über die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung. Private Versicherer wie die HanseMerkur bieten passende Langzeit-Auslandskrankenversicherungen für Work and Travel, Praktikum oder Au Pair an, damit deine Krankenversicherung im Ausland lückenlos ist.
Laut auslandspraktikum.de ist Spanien das beliebteste Zielland für deutschsprachige Praktikanten. Für Spanien und andere EU-Länder spielt die EHIC eine zentrale Rolle. Die wichtigste Unterscheidung für dich bleibt aber: Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber oder neuer Job beziehungsweise Gap-Year-Programm im Ausland.
Entsendung oder neuer Job im Ausland
Wer einmal drei Monate in einem EU-Nachbarland im Rahmen einer Entsendung gearbeitet hat, weiß, wie entspannt es sich mit klarer Absicherung lebt. Bei einer Entsendung bleibst du in Deutschland sozialversichert. Deine deutsche Krankenkasse bleibt zuständig. Nach Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 gilt das für eine voraussichtliche Dauer von höchstens 24 Monaten in EU-/EWR-Staaten und der Schweiz.
Die DVKA beschreibt, dass bei Entsendung eine Bescheinigung A1 ausgestellt wird. Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass für dich weiterhin deutsches Sozialversicherungsrecht gilt. Diese Bescheinigung ist für Arbeitgeber und Behörden im Gastland wichtig. Du bekommst sie in der Regel über deinen Arbeitgeber, der sie beantragt. Die DVKA stellt auf ihrer Seite Formulare und Merkblätter bereit.
Für die Praxis kannst du dir merken:
- Du hast einen deutschen Arbeitsvertrag.
- Dein Einsatz im Ausland ist zeitlich befristet.
- Dein Arbeitgeber entsendet dich offiziell.
- Es gibt eine A1-Bescheinigung.
- Du bleibst bis zu 24 Monate in der deutschen Krankenversicherung.
Nimmst du dagegen einen neuen Job direkt im Ausland an, gilt meist das Recht des Beschäftigungsstaats. Du meldest dich dort bei der gesetzlichen oder einer vergleichbaren Pflichtversicherung an. Die deutsche GKV endet in vielen Fällen, sobald dein Wohnsitz und dein Job ins Ausland verlagert sind. Eine freiwillige Weiterversicherung in Deutschland ist nur in bestimmten Fällen möglich.
Für dich als junge Fachkraft bedeutet das: Kläre früh mit deinem Arbeitgeber, ob es eine Entsendung oder ein lokaler Vertrag ist. Frage nach, wer die A1-Bescheinigung beantragt. Prüfe, ob eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist, zum Beispiel für Rücktransport oder Behandlungen als Privatpatient, damit deine Krankenversicherung im Ausland wirklich alle wichtigen Risiken abdeckt.
Regionen EU EWR Schweiz Abkommensstaaten vertragslose Staaten
Du hast gerade deinen Bachelor in der Tasche und spielst mit dem Gedanken, erst mal in Europa zu arbeiten. Für die Krankenversicherung ist der Rechtsraum entscheidend. Drei Blöcke sind für junge Leute besonders relevant: EU/EWR/Schweiz, Abkommensstaaten und vertragslose Staaten.
1. EU, EWR und Schweiz
- Hier gelten die EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009.
- Bei Entsendung bleibst du bis zu 24 Monate im deutschen System.
- Mit EHIC bekommst du medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen System des Gastlandes.
- Du zahlst dort oft nur die landesüblichen Eigenanteile.
2. Abkommensstaaten
- Deutschland hat mit einigen Staaten Sozialversicherungsabkommen.
- Diese regeln, welches Land zuständig ist und wie Zeiten angerechnet werden.
- Beispiele sind einzelne Länder in Südamerika, im Mittelmeerraum oder auf dem Balkan.
- Die Details unterscheiden sich je Abkommen. Prüfe das konkret über die DVKA oder die Deutsche Rentenversicherung.
3. Vertragslose Staaten
- Hier gibt es kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland.
- Du bist meist vollständig im System des Gastlands oder nur privat versichert.
- Die deutsche GKV leistet in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt.
- Eine vollwertige Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist hier praktisch Pflicht, wenn du Arbeiten im Ausland mit längeren Aufenthalten kombinierst.
Für dich als Planer eines Auslandsjahrs heißt das: EU/EWR/Schweiz sind in Sachen Absicherung am einfachsten. Abkommensstaaten erfordern genaues Hinsehen. Vertragslose Staaten brauchen einen klaren privaten Schutz. Die EHIC hilft dir ausschließlich in EU/EWR und der Schweiz. In allen anderen Ländern brauchst du immer eine separate Versicherungslösung, damit deine Krankenversicherung im Ausland nicht von Zufällen abhängt.
Gap Year Work and Travel Praktikum und Au Pair
Mehr als 50.000 junge Leute aus dem deutschsprachigen Raum kombinieren jedes Jahr Arbeiten im Ausland mit einem Gap Year, Work and Travel, Auslandspraktikum oder Au Pair. In diesen Programmen bist du oft nicht klassisch angestellt. Du wechselst Arbeitgeber. Du reist viel. Genau darum passt die normale GKV allein oft nicht.
Typische Szenarien:
- Work and Travel Australien, Neuseeland oder Kanada
Du reist mit Working-Holiday-Visum. Du jobbst in Cafés, auf Farmen oder im Hostel. Diese Länder haben meist keine volle Kostenübernahme für temporär arbeitende Ausländer im öffentlichen System. Die Behandlungskosten sind hoch. Du brauchst eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung, die Erwerbstätigkeit ausdrücklich einschließt. Viele Versicherer haben spezielle Work-and-Travel-Tarife, die deine Krankenversicherung im Ausland auch bei wechselnden Jobs sicherstellen. - Auslandspraktikum Spanien oder Portugal
Innerhalb der EU hilft dir die EHIC für medizinisch notwendige Behandlungen. Viele Praktika sind aber unbezahlt oder nur gering vergütet. Du bist nicht immer in der Sozialversicherung des Gastlands. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung schließt Lücken, etwa für Rücktransport oder private Kliniken. Einen Überblick zur Absicherung findest du in unserem Ratgeber Versicherung im Auslandspraktikum. - Au Pair in den USA oder Europa
In den USA verlangen Au-Pair-Agenturen in der Regel einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Häufig ist ein Gruppenvertrag im Programm enthalten. In Europa hängt viel von Land und Agentur ab. Prüfe, ob der Au-Pair-Vertrag Krankenversicherung abdeckt und in welcher Höhe. Ergänzender Schutz über eine private Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist oft sinnvoll.
Gängige Produktarten von Auslandskrankenversicherungen für junge Leute:
- Reisekrankenversicherung für Urlaube bis meist 6–8 Wochen.
- Langzeit-Auslandskrankenversicherung für Aufenthalte über mehrere Monate.
- Spezialtarife für Work and Travel, Praktikum, Au Pair oder Schüleraustausch.
Typische Leistungsbestandteile sind:
- ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland
- Medikamente und Verbandsmittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- medizinisch sinnvoller oder notwendiger Rücktransport nach Deutschland
- teilweise Reha oder Transport zur nächsten Klinik
Langzeit-Auslandskrankenversicherungen für junge Leute liegen je nach Zielland und Leistungsumfang oft im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat. Für weltweiten Schutz inklusive USA und Kanada sind die Beiträge höher als nur für Europa. Für Work and Travel, Praktikum oder Au Pair gibt es spezielle Tarife, die Jobben im Ausland mit abdecken. Konkrete Preise hängen stark von Anbieter, Dauer, Zielregion und Selbstbehalt ab.
Wenn du Work and Travel planst, lohnt sich ein Blick in spezialisierte Angebote. Einen Einstieg bietet unser Überblick zur Auslandskrankenversicherung Work and Travel. So stellst du sicher, dass deine Krankenversicherung im Ausland zu deinem Programm und deinen Plänen passt.
Remote Work Workation und digitale Nomaden
Sprachkenntnisse allein reichen nicht, wenn du als digitale Nomadin oder digitaler Nomade um die Welt reist. Remote Work und Workation bringen neue Fragen zur Krankenversicherung mit sich. Entscheidend sind Wohnsitz, Arbeitgeber und Aufenthaltsdauer im Ausland.
Typische Konstellationen:
- Du hast einen deutschen Arbeitgeber und arbeitest zeitweise aus dem Ausland.
- Du bist Freelancer mit deutschem Wohnsitz und reist mehrere Monate im Jahr.
- Du meldest deinen Wohnsitz komplett im Ausland und arbeitest remote für internationale Kunden.
Bleibt dein Wohnsitz in Deutschland und bist du in der GKV, besteht der Versicherungsschutz grundsätzlich fort. Viele Kassen erwarten aber, dass der Auslandsaufenthalt zeitlich begrenzt ist. Langfristige oder dauerhafte Verlagerungen ins Ausland können zu Problemen führen. Kläre mit deiner Kasse, wie lange du dich im Jahr im Ausland aufhalten darfst, ohne deinen Status zu verlieren.
Für längere Workation-Aufenthalte ist eine zusätzliche Langzeit-Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Die GKV erstattet außerhalb von EU/EWR und Schweiz nur eingeschränkt. In vielen Ländern zahlst du die Behandlung komplett selbst und reichst Rechnungen später ein. Eine gute Auslandspolice rechnet direkt mit Kliniken ab oder erstattet schnell.
Ziehst du deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland, musst du dich mit den Krankenversicherungssystemen vor Ort beschäftigen. Einige Länder haben Versicherungspflichten für Residents. Andere setzen stärker auf private Versicherungen. Kläre, ob du in Deutschland freiwillig versichert bleiben darfst oder ob du dich abmelden musst.
Wer länger als digitaler Nomade unterwegs ist, kommt um eine solide Auslandskrankenversicherung kaum herum. Achte bei der Tarifwahl darauf, dass Remote Work und freiberufliche Tätigkeiten nicht ausgeschlossen sind, damit deine Krankenversicherung im Ausland auch zu deinem digitalen Lebensstil passt.
Häufige Fragen
Wie bin ich krankenversichert wenn ich im Ausland arbeite?
Deine Krankenversicherung beim Arbeiten im Ausland richtet sich nach Entsendung, Zielland und Aufenthaltsdauer. Wirst du von einem deutschen Arbeitgeber entsendet, bleibst du meist in Deutschland gesetzlich versichert. Nimmst du einen neuen Job im Ausland an, greift häufig das dortige System und eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung kann nötig sein.
Für Work and Travel oder Auslandspraktika ohne volle Sozialversicherung im Gastland ist eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung praktisch Standard. Innerhalb der EU/EWR und der Schweiz hilft dir die EHIC für medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen System.
Welche Krankenversicherung gilt bei Entsendung ins Ausland?
Bei einer echten Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber bleibst du in der Regel in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Einsatz zeitlich befristet ist und ein A1-Nachweis vorliegt. Zusätzliche private Auslandskrankenversicherung kann sinnvoll sein, etwa für Rücktransport oder Behandlung als Privatpatient.
Die Entsendung nach EU-Recht ist meist auf 24 Monate begrenzt. Du solltest vor Beginn mit deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber klären, wie lange der Einsatz geplant ist und welche Leistungen im Ausland konkret übernommen werden.
Bin ich in Deutschland krankenversichert wenn ich im Ausland arbeite?
Du bist in Deutschland krankenversichert, wenn du in der GKV oder PKV gemeldet bist und die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllst. Bei Entsendung mit A1-Bescheinigung bleibst du meist in der deutschen Kasse. Nimmst du einen regulären Job im Ausland an und verlegst deinen Lebensmittelpunkt, bist du häufig im dortigen System versichert und nicht mehr in Deutschland.
Bei längeren Auslandsaufenthalten ohne festen Job kann eine Anwartschaft in der PKV oder eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV sinnvoll sein. Kläre diese Optionen frühzeitig, bevor du ausreist, damit deine Krankenversicherung im Ausland nicht unbeabsichtigt endet.
Ist die europäische Krankenversicherungskarte ausreichend beim Arbeiten im Ausland?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) reicht beim Arbeiten im Ausland nur für medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen System des Gastlandes. Sie deckt weder Rücktransport nach Deutschland noch private Kliniken zuverlässig ab. Für längere Jobs, Praktika oder Work and Travel solltest du deshalb eine ergänzende Auslandskrankenversicherung abschließen.
Die EHIC gilt nur in EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. In allen anderen Ländern brauchst du immer eine separate Versicherungslösung.
Was kostet eine Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalte?
Langzeit-Auslandskrankenversicherungen für junge Leute kosten je nach Zielland und Leistungsumfang typischerweise einen überschaubaren Monatsbeitrag. Für Work and Travel, Praktikum oder Au Pair gibt es spezielle Tarife, die auch bei Jobben im Ausland gelten. Konkrete Preise variieren stark, daher solltest du mehrere Angebote vergleichen.
Tarife nur für Europa sind meist günstiger als weltweite Pakete inklusive USA und Kanada. Achte beim Vergleich auf Leistungen wie Rücktransport, Deckungssummen, Selbstbehalte und die Mitversicherung von Erwerbstätigkeit.
Welche Versicherung brauche ich für Work and Travel im Ausland?
Für Work and Travel brauchst du in der Regel eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung, die Arbeiten mit abdeckt. Normale Reisekrankenversicherungen schließen Erwerbstätigkeit oft aus. Zusätzlich können Haftpflicht- und Unfallversicherung sinnvoll sein, besonders in Ländern wie Australien, Neuseeland oder Kanada mit hohen Behandlungskosten.
Prüfe bei der Tarifwahl, ob Working-Holiday-Visa und häufige Jobwechsel ausdrücklich eingeschlossen sind. Viele Botschaften und Visa-Stellen verlangen einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz bereits bei der Antragstellung.
Wie bin ich krankenversichert wenn ich im Ausland arbeite?
Deine Krankenversicherung beim Arbeiten im Ausland richtet sich nach Entsendung, Zielland und Aufenthaltsdauer. Wirst du von einem deutschen Arbeitgeber entsendet, bleibst du meist in Deutschland gesetzlich versichert. Nimmst du einen neuen Job im Ausland an, greift häufig das dortige System und eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung kann nötig sein. Für Work and Travel oder Auslandspraktika ohne volle Sozialversicherung im Gastland ist eine Langzeit Auslandskrankenversicherung praktisch Standard. Innerhalb der EU EWR und der Schweiz hilft dir die EHIC für medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen System.
Welche Krankenversicherung gilt bei Entsendung ins Ausland?
Bei einer echten Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber bleibst du in der Regel in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass der Einsatz zeitlich befristet ist und ein A1 Nachweis vorliegt. Zusätzliche private Auslandskrankenversicherung kann sinnvoll sein, etwa für Rücktransport oder Behandlung als Privatpatient. Die Entsendung nach EU Recht ist meist auf 24 Monate begrenzt. Du solltest vor Beginn mit deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber klären, wie lange der Einsatz geplant ist und welche Leistungen im Ausland konkret übernommen werden.
Bin ich in Deutschland krankenversichert wenn ich im Ausland arbeite?
Du bist in Deutschland krankenversichert, wenn du in der GKV oder PKV gemeldet bist und die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllst. Bei Entsendung mit A1 Bescheinigung bleibst du meist in der deutschen Kasse. Nimmst du einen regulären Job im Ausland an und verlegst deinen Lebensmittelpunkt, bist du häufig im dortigen System versichert und nicht mehr in Deutschland. Bei längeren Auslandsaufenthalten ohne festen Job kann eine Anwartschaft in der PKV oder eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV sinnvoll sein. Kläre diese Optionen frühzeitig, bevor du ausreist, damit deine Krankenversicherung im Ausland nicht unbeabsichtigt endet.
Ist die europäische Krankenversicherungskarte ausreichend beim Arbeiten im Ausland?
Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC reicht beim Arbeiten im Ausland nur für medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen System des Gastlandes. Sie deckt weder Rücktransport nach Deutschland noch private Kliniken zuverlässig ab. Für längere Jobs, Praktika oder Work and Travel solltest du deshalb eine ergänzende Auslandskrankenversicherung abschließen. Die EHIC gilt nur in EU Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. In allen anderen Ländern brauchst du immer eine separate Versicherungslösung.
Was kostet eine Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalte?
Langzeit Auslandskrankenversicherungen für junge Leute kosten je nach Zielland und Leistungsumfang typischerweise einen überschaubaren Monatsbeitrag. Für Work and Travel, Praktikum oder Au Pair gibt es spezielle Tarife, die auch bei Jobben im Ausland gelten. Konkrete Preise variieren stark, daher solltest du mehrere Angebote vergleichen. Tarife nur für Europa sind meist günstiger als weltweite Pakete inklusive USA und Kanada. Achte beim Vergleich auf Leistungen wie Rücktransport, Deckungssummen, Selbstbehalte und die Mitversicherung von Erwerbstätigkeit.
Welche Versicherung brauche ich für Work and Travel im Ausland?
Für Work and Travel brauchst du in der Regel eine Langzeit Auslandskrankenversicherung, die Arbeiten mit abdeckt. Normale Reisekrankenversicherungen schließen Erwerbstätigkeit oft aus. Zusätzlich können Haftpflicht und Unfallversicherung sinnvoll sein, besonders in Ländern wie Australien, Neuseeland oder Kanada mit hohen Behandlungskosten. Prüfe bei der Tarifwahl, ob Working Holiday Visa und häufige Jobwechsel ausdrücklich eingeschlossen sind. Viele Botschaften und Visa Stellen verlangen einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz bereits bei der Antragstellung.